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An einen Atemschutzgeräteträger werden besondere Anforderungen gestellt. Man muß körperlich fit sein. Dies stellt ein Arzt fest, der die Untersuchung nach G 26.3 durchführen darf. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre und die Feuerwehr-Grundausbildung sollte abgeschlossen sein. Im Lehrgang "Atemschutzgerätetrager" nach FwDV 7, der nach einer mehrtägigen Ausbildung mit einer Prüfung endet, werden die Feuerwehrdienstleistenden auf den Einsatz mit Atemschutzgeräten vorbereitet. 
Fertig ausgerüsteter Trupp mit Atemschutz - Ausrüstung pro Person ca. 20 Kilogramm!! Ein ausgebildeter Atemschutzgeräteträger unterläuft einer immer wieder kehrenden Aus- und Weiterbildung. Löschtechniken, taktisches Vorgehen bei einem Brandeinsatz, systematisches Vorgehen in verrauchten Räumen werden immer wieder geübt. Aber auch das Vorgehen beim einem Gefahrguteinsatz gehört zu den Aufgaben eines Atemschutzgeräteträgers. Dazu ist eine Zusatzausbildung "Tragen von Chemieschutzanzügen" notwendig. Die Verwandlung zum Atemschutzgeräteträger und weiter Bilder ( Wärmebildkamera-Sicht des Atemschutzgeräteträgers in verrauchten Räumen) finden sie in unserer Bildergalerie. |